Faschingsprogramm des CCW 2025: 28.02.2025: Öffentliche Generalprobe im Warener Suppentopf | 01.03.2025: Maskenball im Warener Suppentopf | 02.03.2025: Kinderfasching im Warener Bürgersaal | 03.03.2025: Rosenmontagsball im Seehotel Ecktannen
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet setzt die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten bei Gebäuden nach § 7h EStG eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde voraus.
Hierzu ist vor Beginn der Baumaßnahme eine Vereinbarung über die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde zu schließen.
Für die steuerliche Begünstigung von Baudenkmalen ist die Denkmalbehörde zuständig.